Terminvergabe

Termine werden individuell vereinbart. Auf Wunsch sind auch Abend- und Wochenendtermine möglich!
Zur Terminvereinbarung via Mail klicken Sie hier oder rufen Sie mich an. Ich melde mich verlässlich bei Ihnen innerhalb von max. 48 Stunden zurück.

Das Leben ist unvorhersehbar; da kann es schon einmal passieren, dass etwas unsere Pläne durchkreuzt. Bitte geben Sie rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) Bescheid, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Wird der Termin nicht rechtzeitig abgesagt, muss ich Ihnen die Einheiten leider trotzdem verrechnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch meine Zeit kostbar ist.

Allgemeine Informationen

Dauer

  • Die Dauer einer psychologischen Behandlung ist abhängig vom Thema mit dem Sie zu mir kommen. Bei einem Erstgespräch werden wir gemeinsam einen vorläufigen Behandlungszeitraum festlegen. Grundsätzlich sind wöchentliche Termine sinnvoll.
  • Für die klinisch-psychologische Diagnostik sollten Sie durchschnittlich etwa 3-5 Einheiten einrechnen. Die genaue Dauer ist abhängig von Ihrem Anliegen und wird bei einem ersten Kennenlernen besprochen.
  • Eine Einzeleinheit dauert 50 Minuten, eine Gruppeneinheit 60 Minuten.

Kosten

  • Für eine Einzeleinheit berechne ich 80€.
  • Eine Gruppensitzung verrechne ich mit 120€ - der tatsächliche Preis für Sie ist abhängig von der Anzahl der Gruppenmitglieder - diese kann zwischen 3-6 Personen variieren (Beispiel: Bei einer Gruppe von 4 Personen, zahlt jeder 30€.)
  • Seit Jänner 2024 wird von den Krankenkassen ein Zuschuss zu klinisch-psychologischer Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen (Diagnose, ärztliche Untersuchung im Vorfeld) gewährleistet. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt von der jeweiligen Kasse ab.
  • Jeder der Hilfe benötigt, sollte diese auch bekommen können und nicht an finanziellen Mitteln scheitern. Deshalb biete ich Ihnen auf Anfrage einen Sozialtarif an (begrenzte Plätze!). Bitte haben Sie Verständnis, dass sich dieses Angebot wirklich nur an diejenigen richtet, die sich ansonsten keine psychologische Behandlung leisten könnten. 

Sicheres Umfeld

  • Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet ( § 37 Psychologengesetz). Sie können darauf vertrauen, dass Sie sich in einer sicheren Atmosphäre befinden. Nichts, was Sie mir anvertrauen, wird ohne Ihr Einverständnis nach außen dringen. Eine Ausnahme stellt jedoch der Verdacht auf Selbst- oder Fremdgefährdung dar - in diesem Fall bin ich zur Meldung verpflichtet. Näheres unter: https://www.boep.or.at/aktuelles/detail?news_item_id=5c3dcedb3c15c87b3700000d
  • Dokumentationspflicht: Nach § 35 des Psychologengesetz 2013 muss ich außerdem Aufzeichnungen (keine detaillierten Inhalte!) über die psychologische Behandlung führen, welche jedoch nur mir zugänglich sind. Näheres finden Sie unter: https://www.boep.or.at/aktuelles/detail?news_item_id=5ccbf99a3c15c83d09000052